Über uns
Als überregionales Fachgremium berät die Direktorenkonferenz Kirchenmusik Fragen der Ausbildung, Prüfung und Anstellung evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Nachwuchssituation, dem Berufsbild und der qualifizierten Begleitung des Berufseinstiegs.
Mitglieder der Direktorenkonferenz Kirchenmusik sind die Leitungen der sechs deutschen Hochschulen für Kirchenmusik in kirchlicher Trägerschaft, der 19 Hochschulabteilungen an staatlichen Musikhochschulen sowie der C-Ausbildungsstätten für Kirchenmusik, außerdem die LandeskirchenmusikdirektorInnen in der Evangelischen Kirche in Deutschland. Mit Gaststatus nehmen die LeiterInnen entsprechender evangelischer Institutionen in der Schweiz und in Österreich teil, außerdem der Präsident der Konferenz der Leiter katholischer kirchenmusikalischer Ausbildungsstätten in Deutschland sowie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Ämter/Referate für Kirchenmusik der Diözesen Deutschlands.
Vorstand
Die Direktorenkonferenz wählt für jeweils fünf Jahre eine Präsidentin oder einen Präsidenten und eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten sowie drei weitere Mitglieder zum Vorstand der Konferenz. Präsident:in und Vorstand führen die Geschäfte der Konferenz in der Zeit zwischen den Tagungen der Konferenz, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden.